Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Knapen Trailers

ARTIKEL 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen: „Knapen“: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht Knapen Trailers B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in NL-5753 DL Deurne, Theo van Doesburgstraat 8, eingetragen in das Handelsregister der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 17089318, sowie die eventuell mit dieser Gesellschaft verbundenen Unternehmen, darunter auf jeden Fall Stapelstenen B.V. (Handelsregisternummer: 60767537), Knapen Trailers International B.V. (Handelsregisternummer: 17151570), Knapen Service B.V. (Handelsregisternummer: 17171492) und Trailned B.V. (Handelsregisternummer: 17110871) „Abnehmer“: jede (juristische) Person, die mit Knapen einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Knapen schließt „Dienstleistungen“: von Knapen für den Abnehmer zu erbringende Dienstleistungen „Vertrag“: alle Angebote oder Kostenvoranschläge, die Knapen dem Abnehmer unterbreitet, alle von Knapen und dem Abnehmer geschlossenen (Kauf-)Verträge und eventuell daraus hervorgehende Verträge, die sich auf die von Knapen zu liefernden Sachen oder zu erbringenden Dienstleistungen beziehen „AGB“: diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Knapen „Waren“: Produkte oder andere bewegliche Sachen, die Knapen dem Abnehmer aufgrund des Vertrages liefert, darunter, aber nicht ausschließlich Auflieger und Zubehör

ARTIKEL 2 GELTUNGSBEREICH DER AGB/ ANGEBOTE/ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES

  1. Diese AGB gelten für den Vertrag zwischen Knapen und dem Abnehmer. Sollten Bestimmungen aus dem Vertrag im Widerspruch zu diesen AGB stehen, gelten die Bestimmungen aus dem Vertrag, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers, wie auch immer bezeichnet, kommen für den Vertrag nicht zur Anwendung und werden von Knapen ausdrücklich zurückgewiesen.
  3. Von Knapen übermittelte Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und können von Knapen jederzeit widerrufen oder geändert werden. Abbildungen und Angaben zu Maßen oder Gewichten sind nur ungefähre Angaben und Knapen haftet keinesfalls für Abweichungen. Die Zusendung von Preislisten durch Knapen an den Abnehmer schafft keine Verpflichtung zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen.
  4. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem Knapen eine Bestellung oder einen Auftrag des Abnehmers schriftlich bestätigt hat.

ARTIKEL 3 PREISE

  1. Alle Preise verstehen sich ohne USt. sowie andere Steuern und Gebühren, enthalten aber die Kosten einer eventuellen Verpackung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Im Prinzip werden dem Abnehmer die im Vertrag genannten Preise in Rechnung gestellt. Knapen ist jedoch berechtigt, die Preise für noch nicht gelieferte oder bezahlte Waren bzw. Dienstleistungen – auch wenn die Preiserhöhung bereits vorhersehbar war – an nachweisliche Veränderungen des Produktionspreises der zu liefernden Waren oder Dienstleistungen anzupassen, darunter Veränderungen bei Rohstoffpreisen, Transportkosten, Steuertarifen, Löhnen, Sozialabgaben und Wechselkursen.
  3. Sollte sich während oder nach der Herstellung oder Lieferung von Waren nach dem Urteil von Knapen herausstellen, dass die Waren einer Änderung bedürfen, wird dies dem Abnehmer von Knapen vorab mitgeteilt und – sofern zutreffend – in Form einer Nachberechnung in Rechnung gestellt.

ARTIKEL 4 LIEFERUNG

  1. Die Lieferung von Waren durch Knapen erfolgt „Ex Works“ („ab Werk“) gem. Incoterms 2010 bzw. der jeweils aktuellsten Fassung der Incoterms und auf Rechnung sowie Gefahr des Abnehmers.
  2. Wenn Knapen – in Abweichung von Absatz 1 – die Lieferung der Waren selbst organisiert, behält sich Knapen das Recht vor, die Form des Transports und das Transportmittel selbst zu wählen. Bei einer (vorübergehenden) Störung des von Knapen gewählten Transportmittels ist Knapen berechtigt, die Lieferung zu verschieben, bis die Störung behoben wurde. Knapen ist in diesem Fall nicht verpflichtet, ein Ersatztransportmittel zu organisieren.
  3. Falls der Abnehmer die von Knapen gelieferten Waren nicht (rechtzeitig) abnimmt, sind alle Knapen in Zusammenhang mit der Lieferung vergeblich entstandenen Kosten und eventuelle (Folge-)Schäden, zum Beispiel Kosten für Transport und Lagerung, sowie die Verwaltungsgebühren vom Abnehmer zu tragen.

ARTIKEL 5 LIEFERFRISTEN

  1. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst zu laufen, nachdem der Abnehmer die bis dahin geschuldeten (An-)Zahlungen geleistet hat.
  2. Lieferfristen werden von Knapen immer nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und müssen als angestrebtes Datum/ angestrebte Uhrzeit betrachtet werden. Angegebene Lieferfristen sind immer unverbindlich. Für unerwartete Überschreitungen der angegebenen Lieferfristen ist Knapen nicht haftbar.
  3. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferfristen räumt dem Abnehmer nicht das Recht ein, den Vertrag zu beenden, die Bestellung zu stornieren oder die Übernahme bzw. Zahlung zu verweigern. Ebenso wenig kann der Abnehmer Knapen aus diesem Grund zu irgendeinem Ersatz von (Folge-) Schäden verpflichten. Der Abnehmer stellt Knapen ferner von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.
  4. Wenn Knapen aufgrund von höherer Gewalt (siehe Artikel 14) oder einer anderen nicht selbst verschuldeten Ursache den Vertrag nicht erfüllen oder eine (rechtzeitige) Lieferung der Waren nicht durchführen kann, hat Knapen das Recht, die Lieferung zu verschieben bzw. zu stornieren oder den Vertrag zu kündigen. Knapen haftet nicht für eventuell aufgrund der oben genannten Situationen dem Abnehmer oder Dritten entstandene Schäden.

ARTIKEL 6 SICHERHEIT

  1. Knapen behält sich das Recht vor, sowohl vor als auch während der Vertragserfüllung eine Kreditwürdigkeitsprüfung des Abnehmers durchzuführen (durchführen zu lassen). Der Abnehmer hat an einer solchen Prüfung umfassend mitzuwirken.
  2. Der Abnehmer hat auf erste Aufforderung von Knapen hin eine (eventuell ergänzende) Sicherheit für die Knapen geschuldeten Beträge zu leisten, zum Beispiel in Form eines Akkreditivs oder einer Bankgarantie.
  3. Wenn Knapen einen guten Grund hat, zu fürchten, dass der Abnehmer seine finanziellen Pflichten nicht erfüllen wird können, und sich der Abnehmer weigert, eine (ergänzende) Sicherheit zu leisten, ist Knapen berechtigt, die Lieferung der Waren bzw. die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen.

ARTIKEL 7 ZAHLUNG

  1. Die Zahlung von Waren oder Dienstleistungen erfolgt im Prinzip durch Vorkasse, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Sofern Knapen mit dem Abnehmer vereinbart hat, dass die Zahlung im Nachhinein erfolgt, gilt für alle Rechnungen von Knapen ein Zahlungsziel von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Abnehmer sofort in Verzug und alle offenen Forderungen von Knapen gegenüber dem Abnehmer sind sofort und ohne vorhergehende Mahnung fällig.
  3. Knapen ist berechtigt, gesetzliche Handelszinsen (gem. Art. 6:119a des niederländischen Burgerlijk Wetboek) in Rechnung zu stellen, falls der Abnehmer die Rechnungen von Knapen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum vollständig beglichen hat.
  4. Der Abnehmer ist verpflichtet, alle (außer-) gerichtlichen Kosten zu zahlen, die Knapen aufgrund der Nichterfüllung der Vertragspflichten durch den Abnehmer entstehen. Solche (Inkasso-)Kosten betragen zumindest 10 % der offenen Gesamtsumme, unbeschadet des Rechts von Knapen, sich für weitere entstehende Kosten oder erlittene Schäden am Abnehmer schadlos zu halten. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Knapen Trailers

ARTIKEL 8 BUCHHALTUNG

  1. Die von Knapen geführte Buchhaltung ist ausschlaggebend für die Feststellung der Schuldposition des Abnehmers bei Knapen, vorbehaltlich vom Abnehmer erbrachter Gegenbeweise.

ARTIKEL 9 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Von Knapen gelieferte Waren bleiben das Eigentum von Knapen, bis alle Forderungen von Knapen gegenüber dem Abnehmer aufgrund des Vertrages erfüllt sind. Knapen ist jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuholen (zurückholen zu lassen), wenn der Abnehmer seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Alle dadurch entstehenden Kosten oder Schäden gehen auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers.
  2. Der Abnehmer muss die gelieferten Waren separat lagern und aufbewahren, sodass sie jederzeit als Eigentum von Knapen zu identifizieren sind.
  3. Der Abnehmer darf die gelieferten Waren nicht veräußern oder mit Rechten Dritter belasten, bis alle Forderungen von Knapen gegenüber dem Abnehmer erfüllt sind.

ARTIKEL 10 BESCHWERDEN

  1. Der Abnehmer prüft die gelieferten Waren sofort nach der Lieferung oder – sofern schriftlich vereinbart – vor der Lieferung an einem von Knapen angegebenen Ort. Hat der Abnehmer dies nicht innerhalb von 8 Tagen, nachdem er von Knapen schriftlich dazu die Gelegenheit erhalten hat, gemacht, werden die Waren als angenommen betrachtet. Beschwerden über die gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen müssen Knapen innerhalb der oben genannten 8 Tage schriftlich mitgeteilt werden. Ausgenommen davon sind verborgene Mängel, die Knapen spätestens am Tag, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder nach billigem Ermessen festgestellt hätte werden können, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, gemeldet werden müssen. Geschieht dies nicht, erlischt jegliches Recht in Bezug auf Mängel. Eine Ablehnung bedeutet für Knapen nur eine Verpflichtung zur Nacherfüllung, der Abnehmer kann keinen Anspruch auf irgendeine Form des Schadensersatzes erheben.
  2. Ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von Knapen darf der Abnehmer Mängel nicht reparieren (lassen).
  3. Die Übermittlung einer Beschwerde entbindet den Abnehmer nicht von seiner Zahlungspflicht.
  4. Wird eine Beschwerde anerkannt, hat Knapen die Wahl, die gelieferten Waren entweder zu reparieren bzw. zu ersetzen oder aber den Rechnungsbetrag gutzuschreiben, ohne zum Ersatz des Gelieferten verpflichtet zu sein.
  5. Reparaturen von Dritten müssen Knapen schriftlich im Voraus gemeldet werden. Ein Kostenersatz erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung von Knapen.
  6. Bei einem Ersatz des Gelieferten außerhalb der Niederlande muss Knapen keine weiteren Kosten übernehmen als jene, die Knapen in den Niederlanden entstanden wären.

ARTIKEL 11 AUFSCHUB UND KÜNDIGUNG

  1. Nur Knapen ist befugt, nach eigener Entscheidung die Vertragserfüllung zur Gänze oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag zur Gänze oder teilweise schriftlich und ohne gerichtliches Einschreiten sowie mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass Knapen zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist, wenn eine der folgenden Situationen eintritt: - mangelhafte Erfüllung einer der Pflichten, die aus dem Vertrag oder diesen AGB hervorgehen, seitens des Abnehmers, - (Antrag auf) Zahlungsaufschub oder Insolvenzerklärung des Abnehmers.
  2. Im Fall einer Kündigung ist Knapen berechtigt, die bereits gelieferten Waren zurückzufordern, sofern sie noch nicht (vollständig) vom Abnehmer bezahlt wurden, unbeschadet des Anspruchs von Knapen auf Ersatz von (übrigen) (Folge-)Schäden, Kosten und Zinsen.

ARTIKEL 12 GEISTIGES EIGENTUM

  1. Alle Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf die gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen gehören Knapen.
  2. Es ist dem Abnehmer nicht erlaubt, ohne vorhergehende Zustimmung von Knapen die Waren zur Gänze oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu imitieren bzw. Dritten zur Einsicht vorzulegen.

ARTIKEL 13 GARANTIE

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate nach Lieferung der Waren. Der Garantiezeitraum für Konstruktionsfehler beträgt 24 Monate nach Lieferung. Für Lackierungen, die nach dem 1. Mai 2019 geliefert wurden, gilt ebenfalls ein Garantiezeitraum von 24 Monaten nach Lieferung. Für montierte Komponenten gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
  2. Knapen ersetzt dem Abnehmer oder Dritten in keinem Fall Kosten für Ersatztransport, entgangene Einnahmen oder andere Formen von Folgeschäden (darunter neuerliche Beschriftung).

ARTIKEL 14 HÖHERE GEWALT

  1. Höhere Gewalt liegt in den folgenden Fällen vor: Krieg(-sdrohung), Aufstände, Feuer, Werksstörungen, Arbeitsstreiks, Verkehrsstörungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, Krankheit von Personal, fehlende oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Pflichten durch Lieferanten und alle anderen nicht im direkten Einfluss von Knapen stehenden Umstände, die die Vertragserfüllung verhindern.

ARTIKEL 15 HAFTUNG

  1. Knapen haftet nicht für dem Abnehmer entstandene Schäden, es sei denn, die Schäden sind eine Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (ausschließlich) der Führungskräfte von Knapen im Rahmen der Vertragserfüllung.
  2. Knapen haftet nicht für (Folge-)Schäden, die durch eine unzureichende oder falsche Wartung der Waren oder durch unachtsamen Gebrauch der Waren (wie Überladung oder falsche Temperaturkontrolle) sowie den Gebrauch der Waren für einen anderen Zweck, als jenen, für den sie nach objektiven Maßstäben geeignet sind, verursacht wurden. Darüber hinaus haftet Knapen nicht für Schäden, die durch oder an Komponenten der Waren, die von Dritten installiert wurden, entstanden sind.
  3. Knapen haftet nicht für (Folge-)Schäden, die durch einen Mangel an den Waren entstanden sind, wenn:

    a. Knapen die Waren nicht in Verkehr gebracht hat

    b. es in Anbetracht der Umstände plausibel ist, dass der Mangel, der den Schaden verursacht hat, nicht vorhanden war, als Knapen die Ware in Verkehr gebracht hat, oder dass dieser Mangel später entstanden ist

    c. die Ware weder für den Verkauf oder irgendeine andere Veräußerung mit wirtschaftlichem Zweck für Knapen hergestellt wurde noch im Rahmen der Ausübung der Geschäftstätigkeiten von Knapen hergestellt oder veräußert wurde

    d. der Mangel eine Folge der Tatsache ist, dass die Ware mit zwingenden behördlichen Vorschriften übereinstimmt

    e. es aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Wissensstandes zu jenem Zeitpunkt, als Knapen die Ware in Verkehr gebracht hat, unmöglich war, den Mangel festzustellen.

  4. Knapen kann keinesfalls zu einem Ersatz irgendeines Schadens verpflichtet werden, wenn und sofern der betreffende Schaden den Nettorechnungswert der gelieferten Waren bzw. erbrachten Dienstleistungen oder den maximal von Knapen zu ersetzenden Betrag von 450.000 € überschreitet.
  5. Knapen haftet nicht für Schäden, die aus irgendeinem Grund nach der Lieferung der Waren, dazu zählt auch deren Verwendung durch jegliche Person, bei Dritten an Personen oder Gegenständen entstehen.

ARTIKEL 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Die Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser AGB hat keine Folgen für die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
  2. Von diesen AGB können Versionen in anderen Sprachen angefertigt werden. Im Fall von Unterschieden zwischen der niederländischen Fassung der AGB und einer anderssprachigen Fassung gilt der niederländische Text.
  3. Für den Vertrag zwischen Knapen und dem Abnehmer gilt niederländisches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
  4. Jede Streitigkeit, die aufgrund des Vertrages oder der AGB zwischen Knapen und dem Abnehmer entstehen sollte, wird ausschließlich vom zuständigen Richter des Gerichts Oost-Brabant behandelt.